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BVerwG, 19.09.2000 - 5 B 78.00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht - Abgrenzung zum schlichten Ausforschungsbeweis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94
Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung …
Auszug aus BVerwG, 19.09.2000 - 5 B 78.00
Ein Fehler in der Beweiswürdigung selbst ist kein Verfahrensmangel (BVerwG, Beschluss vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - <NVwZ-RR 1996, 359>).
- BVerwG, 23.02.2004 - 5 B 100.03
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache als Zulassungsgrund der Revision - …
Demgegenüber verfängt auch nicht der Einwand der Beschwerde, die Klägerin sei "eigentlich das einzige Beweismittel, auf das sie sich in ihrer Beweisnot berufen kann"; die hierzu von der Beschwerde herangezogenen Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 14. Januar 1997 - BVerwG 9 B 439.96 -, vom 20. Januar 1998 - BVerwG 5 B 15.99 - und vom 19. September 2000 - BVerwG 5 B 78.00 - der weiterhin herangezogene Beschluss vom 29. Juni 1999 - BVerwG 5 B 125.99 - lässt keinen Bezug zu den insoweit aufgeworfenen Fragen erkennen) betreffen andere Fallkonstellationen, u.a. Fragen der innerfamiliären Sprachvermittlung bis zum Abschluss der Prägephase und einer Erklärung zur deutschen Nationalität im Rahmen einer Volkszählung, und rechtfertigen keine andere Beurteilung.